© dieter kaufmann 2018
Kinder brauchen ihre eigene Welt, also auch sichere schöne Straßen für sich
Kinder-Straßen-
Netz: wie macht
man das?
Kinder-Straßen-Netz, ein Teil der kommunalen
Daseinsvorsorge
Jede Kommune könnte einige Nebenstraßen auf ihrem
Gemeindegebiet zu einem verbundenen Kinder-Straßen-
Netz umwidmen. Kinder sollten sich darauf sicher mit
ihren Möglichkeiten durch die ganze Gemeinde
bewegen können, d.h. ungefährdet durch den
Autoverkehr, spielenderweise durch ihr ganzes Viertel
bzw. ihre Gemeinde.
Die ein Netz ergebende Straßen sollte wie Kinder-Spiel-
Straßen gehandhabt werden. Die Umwidmung kann
durch die Kommune selbst angeordnet werden, solange
keine Kreis- oder Bundestraßen einbezogen sind. Die
Bürger einer Kommune können das in die Hand nehmen,
einen Kinder-Straßen-Netz-Plan diskutieren und in der
Kommune verabschieden.
Wie kommt man zu einem Kinder-Straßen-Netz?
Bürger initiieren eine öffentliche Diskussion
über lokale Kinder-Spiel-Straßen und ein
örtliches Kinder-Straßen-Netz.
Die Kommune beschließt einen Prozeß zur
Erstellung eines Kinder-Straßen-Netzes und
informiert alle Bürger.
Das zuständige Planungsamt organisiert Bürger-
und Kinderbefragungen, zusammen mit dem
Kinderparlament und den Schulen.
Parallel erfolgt ein Kinderwettbewerb zur
Gestaltung dieser Kinder-Spiel-Straßen in Kitas
und Schulen.
·
Eine Liste von Straßen, die als Kinder-Spiel-
Straßen geeignet sein könnten, wird
gemeinsam erstellt und der Gemeinde
übermittelt.
Die Gemeinde wählt die geeigneten von diesen
Straßen zum Kinder-Straßen-Netz aus,
vielleicht mit einigen Kinder-Straßen-Teil-
Netzen beginnend.
Die Jahr für Jahr neu entstehenden Kinder-
Spiel-Straßen werden miteinander verbunden.
Jeweils spätestens 2 Jahre nach Einführung gibt
es eine Bürgerversammlung der Anwohner und
der Kinder, die über die Erfahrungen mit den
Kinder-Straßen diskutieren. Diese Versammlung
ist begleitet von einem von der Gemeinde
gestifteten Straßen-Bürgerfest für die Anlieger,
aber auch für alle Interessierten. Das wird
wiederholt im Abstand von spätestens 5 Jahren.